Mitglied werden – Was erwartet mich?

Folgende Tätigkeiten gibt es grundsätzlich bei den Freiwilligen Feuerwehren:

Truppausbildung (Feuerwehrmann/- frau)
In der Grundausbildung werden die Grundlagen des Feuerwehrdienstes erlernt. Dazu gehören insbesondere Praxisanteile wie das Verlegen von Schläuchen, das Löschen mit Strahlrohren, das Bedienen eines Feuerlöschers oder das Aufstellen und Besteigen von Leitern, aber auch der Umgang mit den Geräten für die Technische Hilfeleistung, zum Beispiel nach Verkehrsunfällen. Begleitend gibt es theoretische Blöcke hierzu und zu den Rechtsgrundlagen der Feuerwehrarbeit. Aber auch ein Erste- Hilfe- Lehrgang gehört zur Grundausbildung dazu.

Sprechfunker/- in
Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Atemschutzgeräteträger/- in
Einsatz unter Atemschutz. Voraussetzung ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmann- /Truppfrauausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang), eine gültige Untersuchung zur Atemschutztauglichkeit und das vollendete 18. Lebensjahr.

Maschinist/- in
Insbesondere das Bedienen von Feuerwehrpumpen, aber auch aller anderen maschinell angetriebenen Geräte sowie mit entsprechender Fahrerlaubnis das Fahren der Feuerwehrfahrzeuge. Führerscheine zum Fahren der Fahrzeuge werden auch durch die Stadt finanziert.

Technische Hilfeleistung
Richtiger Umgang mit den Geräten für technische Hilfeleistungen.

ABC- Einsatz
Sonderausbildung für Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Gefahren.

Gerätewart/- in
Wartung, Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit dies nicht in das Aufgabengebiet anderer Funktionsinhaber gehört.

Führungsaufgaben

Die Qualifikationen für Führungsaufgaben werden am Institut der Feuerwehr Nordrhein- Westfalen in Münster erlangt. Neben dem Führen der Einheiten ist auch die Einsatzleitung selbst eine Führungsaufgabe.

Gruppenführer/- in
Der/die Gruppenführer/in ist die unterste Führungsebene in der Feuerwehr. Er /sie befehligt in der Regel ein Feuerwehrfahrzeug mit insgesamt bis zu 9 Einsatzkräften.

Zugführer/- in
Mehrere Feuerwehrfahrzeuge werden zu einem Zug zusammengestellt. Der/die Zugführer/in befehligt in der Regel bis zu 22 Personen.

Verbandsführer/- in
Werden mehrere Züge eingesetzt, bilden diese zusammen einen Verband. In einem Verband können bis zu 150 Kräfte eingesetzt sein.

Stabsarbeit
Bei großen Einsätzen und Katastrophen kann die Situation nur stabsmäßig abgearbeitet werden. Zum Mitwirken im Stab der Einsatzleitung benötigt man eine besondere Ausbildung.

Leiter/- in einer Feuerwehr
Leitung einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht. Der/die Leiter/in einer Feuerwehr ist ausgebildete/r Verbandsführer/in und damit auch Einsatzleiter/in.

Ausbilder/- in
Ein Großteil der Feuerwehrausbildungen findet auf der Standortebene Gemeinde/Stadt/Kreis statt. Hierfür werden die eingesetzten Ausbilderinnen und Ausbilder am Institut der Feuerwehr Nordrhein- Westfalen auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Je nach Zusatzschulung oder Ausrichtung des Lehrgangs, wird man Ausbilder/- in für folgende Fachrichtungen:

• Truppausbildung
• Atemschutzgeräteträger/- in
• Maschinisten/Maschinistinnen
• Sprechfunker/- in
• Drehleitermaschinisten/Drehleitermaschinistinnen
• Absturzsicherung
• Motorkettensägen

Fragen und Antworten

Muss ich die Ausrüstung selber bezahlen?
Die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt. Sie besteht aus einem Einsatzanzug, Sicherheitsstiefeln, Handschuhen und dem Feuerwehrhelm, Dienstanzug, bei abgeschlossener Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger kommt noch die Überbekleidung hinzu. Auch der Funkmeldeempfänger gehört natürlich zur Ausrüstung.

Bekommt man für die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr Geld?
Die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt. Allerdings erhalten die Arbeitgeber von Feuerwehrmännern und- frauen, die an einem Einsatz teilgenommen haben, den während des Einsatzes fortgezahlten Lohn bzw. das Gehalt von der Gemeinde erstattet. Selbstständige erhalten für Einsätze Erstattungen ihres Verdienstausfalls. Die Führungskräfte erhalten je nach Aufwand ihrer Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung.

Gibt es einen Mitgliedsbeitrag?
Nein, es gibt keinen Mitgliedsbeitrag.

Was macht die Jugendfeuerwehr?
Technik, Sport und Spaß: bei der Jugendfeuerwehr kann man von spannenden Feuerwehrinhalten bis zu Freizeiten und Ausflügen eine Menge erleben und lernen. Wer wissen will, was eine Jugendflamme ist, sich zum Thema „Neue Medien“ oder Naturwissenschaften fortbilden will oder ganz einfach neue Freunde treffen will, der nimmt Kontakt zur lokalen Jugendfeuerwehr auf.

Wie kann man als Interessentin bzw. Interessent die Freiwillige Feuerwehr kennenlernen?
Jede Feuerwehr bietet die Möglichkeit, bei Übungsabenden reinzuschnuppern und die Tätigkeiten sowie die Feuerwehrmitglieder kennenzulernen. Eine Tätigkeit im echten Einsatz ist aber verständlicherweise auf Probe nicht möglich. Hierfür bedarf es einer gewissen Grundausbildung. Beim Schnuppertermin lernt man aber auf jeden Fall schon einmal das Gerätehaus, das Team und die Atmosphäre kennen. Und darauf kommt es ja am meisten an.

Welche Vorkenntnisse muss man mitbringen (technisch, handwerklich, medizinisch)?
Zunächst mal Begeisterung für das Ehrenamt und dafür, Menschen zu helfen. Für den Einsatzdienst ist eine gewisse technische Affinität von Vorteil, alles weitere wie z.B. Erste Hilfe wird in der Grundausbildung trainiert. Deutsche Sprachkenntnisse sind für alle Interessentinnen und Interessenten wichtig, ansonsten kommen die Vorkenntnisse ganz auf die Tätigkeit an, die man ausüben will. Wer in der Einsatzplanung helfen will, sollte ein gutes Organisationstalent haben, wer Kommunikation macht, sollte die deutsche Rechtschreibung beherrschen. Für jedes Vorwissen bemühen wir uns, eine passende Tätigkeit zu finden. Und was noch nicht vorhanden ist, trainieren wir gemeinsam. “Für mich. Für alle.” eben!

Gibt es einen Aufnahmetest oder eine – prüfung?
Das variiert je nach Tätigkeit. Die Grundausbildung mit entsprechenden Leistungsnachweisen ist für eine Verwendung im Einsatzdienst Pflicht. Für Einsätze mit Atemschutzgerät ist zudem der Nachweis der Atemschutztauglichkeit durch einen Medizincheck erforderlich.

Gibt es eine Altersgrenze?
Für den aktiven Einsatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr sind Personen zwischen 18 und 60 Jahren geeignet. Mit jährlicher ärztlicher Überprüfung auch bis 63 Jahre. Mit dem Ausscheiden der Angehörigen aus dem Einsatzdienst treten diese in die Ehrenabteilungen über. Eine gesetzliche Altersobergrenze für Angehörige außerhalb der Einsatzabteilung gibt es nicht. Ganz besonders freuen wir uns übrigens über Ehemalige, die Lust haben, ihr Wissen neuen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen oder in unterstützenden Tätigkeiten mit anzupacken.

Wie funktioniert die Ausbildung?
Generell unterscheidet man zwischen Grundausbildung, technischer Ausbildung und Führungsausbildung. Die Grundausbildung oder Truppfrau- bzw. Truppmannausbildung wird auf Stadt- , bzw. Kreisebene durchgeführt und beinhaltet die Grundausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr. Die Technische Ausbildung beinhaltet u.a. die Grundlagenlehrgänge Atemschutzgeräteträger und Sprechfunker. Die Führungsausbildung beinhaltet Einsatztaktische Maßnahmen, Baukunde, Führungslehre, Führungssysteme uvm. Sie befähigt zum Führen und zum Leiten von Einsätzen. Wichtig ist: wir legen viel Wert auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung und lehren unter dem Motto “Für mich. Für alle.”

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