Dienstränge in der freiwilligen Feuerwehr – NRW

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Dienstgrad

Vorraussetzung/Qualifikation

Feuerwehrmann-Anwärter/
Feuerwehrfrau-Anwärterin

nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit

Feuerwehrmann/-frau

nach Bestehen der Probezeit

Oberfeuerwehrmann/-frau

mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau
und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung

Hauptfeuerwehrmann/-frau

mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unterbrandmeister/-in

mindestens Oberfeuerwehrmann/-frau
und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung

Brandmeister/-in

mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in
und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen

Oberbrandmeister/-in

mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Hauptbrandmeister/-in

mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Brandinspektor/-in

mindestens Oberbrandmeister /-in
und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Brandoberinspektor/-in

mindestens Brandinspektor/-in
und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/-in

mindestens Brandoberinspektor/-in
und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr

Dienstränge in der freiwilligen Feuerwehr – NRW

Feuerwehrmann-Anwärter/
Feuerwehrfrau-Anwärterin

nach Aufnahme in den aktiven Dienst während der Probezeit

Feuerwehrmann/-frau

nach Bestehen der Probezeit

Oberfeuerwehrmann/-frau

mindestens 2 Jahre Feuerwehrmann/-frau
und erfolgreiche Absolvierung der Truppmannausbildung

Hauptfeuerwehrmann/-frau

mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/-frau
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

Unterbrandmeister/-in

mindestens Oberfeuerwehrmann/-frau
und die erfolgreiche Absolvierung der Truppführerausbildung

Brandmeister/-in

mindestens 2 Jahre Unterbrandmeister/-in
und erfolgreiche Absolvierung des Gruppenführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen

Oberbrandmeister/-in

mindestens 2 Jahre Brandmeister/-in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Hauptbrandmeister/-in

mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in
und regelmäßige Beteiligung am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen

Brandinspektor/-in

mindestens Oberbrandmeister /-in
und erfolgreiche Absolvierung des Zugführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Brandoberinspektor/-in

mindestens Brandinspektor/-in
und erfolgreiche Absolvierung des Verbandsführerlehrgangs am Institut der Feuerwehr

Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor/-in

mindestens Brandoberinspektor/-in
und erfolgreiche Absolvierung der Lehrgänge „Einführung in die Stabsarbeit“ und „Leiter einer Feuerwehr“ am Institut der Feuerwehr